Einmalhandschuhe
Dolstra Beratung
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Auszug: Desinfizierbarkeit von Einmalhandschuhen HygMed 2014; (39) 3: 92–93

Die KRINKO-Empfehlung nennt dazu folgende Voraussetzungen:

  • nachgewiesene Desinfizierbarkeit (unter Beachtung von Häufigkeit, Materialverträglichkeit, Handschuhfabrikat und Art des Desinfektionsmittels),
  • kein vorangegangenes Perforationsrisiko und keine bemerkte Perforation,
  • keine Kontamination mit Blut, Sekreten und Exkreten,
  • keine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern.“

Quelle

http://www.vah-online.de/index.php?page=desinfizierbarkeit-von-einmalhandschuhen