Vorsicht bei niedrigen Stundenverrechnungssätzen
Stundenverrechnungssätze als „Türöffner“ Wenn Ihnen die Ausschreibungsunterlagen für die Unterhaltsreinigung vorliegen – worauf schauen Sie zuerst? Auf die Monatspauschale oder auf den Stundenrechnungssatz? Letzterer wird oft als „Türöffner“ genutzt, da er neben den Leistungskennziffern mit zu der Berechnungsgrundlage einer Kalkulation gehört und somit im Fokus steht. Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet den gesetzlichen Mindestlohn, die tariflichen und gesetzlichen Vorgaben, die unternehmens- und auftragsbezogenen Kosten sowie den Gewinn.
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