Auszug: Desinfizierbarkeit von Einmalhandschuhen HygMed 2014; (39) 3: 92–93
Die KRINKO-Empfehlung nennt dazu folgende Voraussetzungen:
- nachgewiesene Desinfizierbarkeit (unter Beachtung von Häufigkeit, Materialverträglichkeit, Handschuhfabrikat und Art des Desinfektionsmittels),
- kein vorangegangenes Perforationsrisiko und keine bemerkte Perforation,
- keine Kontamination mit Blut, Sekreten und Exkreten,
- keine erhöhte Wahrscheinlichkeit einer Kontamination mit Viren oder multiresistenten Erregern.“
Quelle