Die höchstrichterliche Rechtsprechung aus dem Jahr 2008 stuft Hygienemängel grundsätzlich als „voll beherrschbare Risiken“ ein!
Mein Newsletter informiert Sie über
die korrekte Aufbereitung von Patientenbetten
Faktoren, die die Ergebnisqualität beeinflussen
die Bewertung von Reinigungsrisiken