Textilhygiene muss im Maßnahmenkatalog zur Vermeidung von Krankenhausinfektionen eine feste Größe werden!
Übertragung von Bakterien, Pilzen und Viren sind auch über Textilien möglich.
Verantwortliche von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen sind verpflichtet, erforderliche Präventionsmaßnahmen nach dem aktuellen wissenschaftlichen Stand durchzuführen ( seit 2011/ IfsG)
Regelwerke zum Umgang mit Krankenhauswäsche sind:
- Regelungen des RKI
- Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH)
- Regelungen der Berufsgenossenschaften.
Diese Wäsche muss desinfizierend gewaschen werden:
- Wäsche, die beim Untersuchen, Behandeln, Pflegen und Versorgen von Patienten und Bewohnern in Pflegeeinrichtungen benutzt wird
- Arbeitskleidung bzw. Schutzkleidung des Personals (Reinigung) und Pflegepersonals in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
- Reinigungstextilien ( Wischtücher, Wischbezüge und Mopps)
Link „Kampf den Krankenhauskeimen“ – Über die Bedeutung von Textilhygiene in medizinischen Einrichtungen (veröffentlicht in „Aseptica“ Heft 2/2013)